Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Dieser Mietvertrag wird ausschließlich mit deutschen Staatsbürgern abgeschlossen, die die entsprechenden gültigen Ausweisdokumente vorlegen können. Die Personalausweisnummern und Führerscheinnummern werden im Rahmen der Vertragserstellung gespeichert. Das Mindestmietalter beträgt 25 Jahre. Sollten bei der Fahrzeugübergabe falsche oder unvollständige Angaben festgestellt werden, wird die Reservierung storniert und der Mieter trägt die gesamten Kosten. Eine Fahrzeugübergabe findet in diesem Fall nicht statt.


II. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

  • Der Mietvertrag auf Grundlage dieser AGB kommt entweder schriftlich, durch einfache digitale Unterschrift in Textform oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung zustande, die vom Vermieter in Textform (z.B. per E-Mail) zu bestätigen ist.
  • Reservierungen können ausschließlich über das Online-Buchungstool auf unserer Homepage unter www.betsch-fahrzeugvermietung.devorgenommen werden.
  • Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als solche benannt sind. Gegen eine Gebühr kann zusätzlich eine namentlich genannte Person als berechtigter Fahrer eingetragen werden. Der Mieter erklärt in diesem Fall, dass er sämtliche Erklärungen auch im Namen des berechtigten Fahrers abgibt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der berechtigte Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und die gesetzlichen Auflagen erfüllt.
  • Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Fahrzeugs an nicht im Mietvertrag genannte Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der vereinbarten Haftungsreduzierung (vgl. Ziffer IX).

III. Allgemeine Bestimmungen

  • Das Fahrzeug wird nicht zwingend mit vollem Tank oder voller Batterieladung übergeben. Es ist mit dem protokollierten Stand zurückzugeben.
  • Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger Genehmigung und Auswahl des Ziellandes im Rahmen der Buchung erlaubt. Mautpflichten im Ausland unterliegen der Verantwortung des Mieters. Fahrzeuge sind nicht zwingend mit Vignetten oder Mautsystemen ausgestattet.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug unter keinen Umständen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen.
  • Bei Rückgabe sind sämtliche Fahrzeugschlüssel, Dokumente und Zubehörteile unaufgefordert zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, hierfür eine Sicherheit einzubehalten.
  • Die Nutzung des Fahrzeugs ist für folgende Zwecke untersagt: Motorsportveranstaltungen, Demonstrationen, Festivals, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings, Gefahrguttransporte oder Straftaten.

IV. Vorbestellung eines Mietfahrzeugs

  • Eine Vorbestellung wird verbindlich, wenn sie vom Vermieter schriftlich oder in Textform bestätigt wurde und eine Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtbetrags erfolgt ist.
  • Bei gewünschter Zustellung oder Rückführung des Mietwagens sind die hierfür entstehenden Kosten im Voraus zu zahlen.
  • Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernommen, gelten folgende Stornierungskosten:

Zeitraum vor Mietbeginn

Stornogebühr

14–5 Tage

50% der Miete

5–3 Tage

80% der Miete

Ab 2 Tage

100% der Miete

  • Bei einer Stornierung im stornierungsfähigen Zeitraum wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Gesamtmietpreises einbehalten.

V. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

  • Preise und Versicherungsleistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Mietpreis und Kaution sind vor Fahrtantritt zu bezahlen – auch bei Verlängerung.
  • Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
  • Bei Kreditkartenzahlung ist der Vermieter berechtigt, Schäden oder Selbstbeteiligungen direkt über die Karte abzurechnen.
  • Bei Bar-, EC- oder Onlinezahlung wird in der Regel nur die Miete eingezogen. Die Kaution wird per Kreditkarte oder bar hinterlegt. Die Kaution beträgt regulär 1500 €. Gegen Aufpreis kann die Kaution reduziert werden. Die Kaution ist ausschließlich per Kreditkarte zu hinterlegen.
  • Der Mieter stimmt zu, dass Nachforderungen per Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen werden.

VI. Mietzeit und außerordentliche Kündigung

  • Mietzeit, Tagesmieten (24Std.) und Zusatzstunden (1/5 des Tagespreises) sind im Mietvertrag geregelt.
  • Rückgabe erfolgt am Anmietungsort während der Öffnungszeiten oder eigenverantwortlich über das Nachtdepot – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen.
  • Verlängerungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vermieters. §545 BGB (stillschweigende Verlängerung) findet keine Anwendung.
  • Wird keine Verlängerung genehmigt, verliert der Mieter alle Rechte aus dem Vertrag – insbesondere Haftungsreduzierungen und Versicherungsschutz. Mietpreis gemäß Preisliste ist für die überschrittene Dauer zu zahlen.
  • Außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, z.B.:
    • Zahlungsverzug oder Zwangsvollstreckung,
    • missbräuchliche Nutzung,
    • unerlaubte Auslandsfahrten.

VII. Ordnungswidrigkeiten

  • Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Verstöße während der Mietdauer – auch durch Dritte.
  • Wird das Fahrzeug sichergestellt oder abgeschleppt, sind die damit verbundenen Kosten vom Mieter zu tragen.
  • Verwaltungsaufwandspauschale:
    • Inlandsverstöße: 30,00 €
    • Auslandsverstöße: 50,00€

VIII. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig auf Betriebs- und Verkehrssicherheit zu überprüfen (Ölstand, Reifendruck etc.) und es sachgerecht zu führen. Bei Transportern/LKWs sind insbesondere Maße und Zuladung zu beachten.
  • Bei Rückgabe muss das Fahrzeug vollständig, gereinigt, betriebsfähig, unbeschädigt und vollgetankt übergeben werden. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung.
  • Für bei der Rückgabe festgestellte, vorher nicht gemeldete Schäden fallen pauschale Bearbeitungsgebühren an. Eine detaillierte Aufstellung dieser Gebühren ist in einer separaten Liste im Anhang beigefügt.

IX. Schäden am Mietfahrzeug

  • Störungen und Schäden sind unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt erfolgen. Bei Bagatellschäden unter 80€ ist keine Genehmigung erforderlich.
  • Bei Unfällen:
    • Polizei verständigen und vor Ort bleiben,
    • Beteiligte und Zeugen erfassen,
    • Unfallbericht mit Skizze bei Rückgabe vorlegen,
    • kein Schuldanerkenntnis oder Zahlung vornehmen.
  • Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.
  • Unfallhotline: 0152-09717706 oder 0171-3229577
  • Alle Schäden – auch bereits behobene – sind bei Rückgabe anzugeben.

 

X. Haftung des Mieters

  • CDW – Haftungsreduzierung:
    Durch Abschluss einer CDW kann die Selbstbeteiligung reduziert werden. Verkehrsverstöße und vorsätzliche Handlungen sind hiervon ausgenommen.
  • Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall beträgt 1500€ sofern keine CDW-Haftungsreduzierung besteht
  • Unbeschränkte Haftung bei:
    • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • Alkohol- oder Drogeneinfluss,
    • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis,
    • nicht genehmigten Auslandsfahrten,
    • Teilnahme an verbotenen Nutzungen (z.B. Motorsport).
  • Überlassung an unberechtigte Fahrer:
    Der Mieter haftet mit der unberechtigten Person gesamtschuldnerisch.
  • Schadensumfang:
    • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert,
    • weitere Kosten (Abschleppung, Gutachter, Mietausfall, etc.),
    • Bearbeitungspauschale pro Schaden: 150€
  • Bei vertragswidriger Nutzung entfällt der gesamte Versicherungsschutz.

XI. Haftung des Vermieters

  • Der Vermieter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Keine Haftung für verlorene oder im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
  • Bei Kühlfahrzeugen haftet der Vermieter nicht für Warenverluste durch Ausfall oder Fehlfunktion der Kühlung.
  • Kurzfristiger Fahrzeugausfall begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz. Für Rücktransport ist der Mieter verantwortlich.
  • Für gemietetes Zubehör übernimmt der Vermieter keine Haftung.

XII. Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung ist nicht Bestandteil des Mietvertrags und vom Mieter selbst zu organisieren.


XIII. Datenschutz

  • Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der:
    • Vertrags- und Zahlungsabwicklung,
    • Bonitätsprüfung bei berechtigtem Interesse,
    • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten,
    • Geolokalisierung bei Vertragsverletzungen (z.B. Mietzeitüberschreitung oder Fahrt außerhalb des erlaubten Gebietes).
  • Fahrzeuge sind mit GPS-Technologie ausgestattet. Mit Vertragsschluss willigt der Mieter in die Erhebung und Nutzung dieser Daten im Rahmen der vertraglichen Zwecke ein. Daten können auf Anordnung an Behörden übermittelt werden.
  • Der Mieter hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der gespeicherten Daten. Weitere Informationen: www.betsch-fahrzeugvermietung.de/datenschutz

XIV. Schlichtung

Die Schlichtungsstelle des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe kann zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden.


XV. Schlussbestimmungen

  • Der Vermieter ist berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag und das Eigentum am Fahrzeug an Dritte zu übertragen.
  • Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Gerichtsstand für Kaufleute oder Mieter ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist 76829 Landau in der Pfalz.

 

 

Gebührentabelle für nicht gemeldete Schäden bei Rückgabe

Tarif-/Kostenordnung Kostenpauschalen und Vertragsstrafen
Alle Preise in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Fahrzeugreinigung

  • Mittlere Verschmutzung: 80,00 € + 15,00 € Bearbeitungsgebühr (brutto)
  • Starke Verschmutzung: 150,00 € + 15,00 € Bearbeitungsgebühr (brutto)
  • Übermäßige Verschmutzung (Sonderreinigung): nach Aufwand + 15,00 € Bearbeitungsgebühr (brutto)

Nutzung alternativer Kraftstoffe

  • Servicepauschale für Mehraufwand: 150 € + Reparaturrechnung + Bearbeitungsgebühr
  • Kausaler Schaden und Aufwand bei fehlender Zustimmung des Vermieters: nach Aufwand

 

Bearbeitungsgebühren (brutto)

  • Abwicklung von Schadenfällen, Unfällen und Fehlteilen: 150 €
  • Nachträglicher Einwand eines Haftpflichtfalls (nach Abrechnung als Kaskoschaden): 150,00 €
  • Bearbeitung Ordnungswidrigkeiten, Buß-/Verwarngelder oder privatrechtliche Besitzstörung Dritter Innland: 30,00 € Aussland: 50€
  • Bearbeitung Mautgebühren: 15,00 €
  • Rücklastschrift / Rückbuchung bei Stornierung: 10,00 € + Bankgebühren nach Aufwand
  • Mahnvorgänge: 5,00 €
  • Ausstellung von Zweitfertigungen und Kopien von Rechnungen: 5,00 € je Vorgang, abhängig von der Anzahl

Stornierungsbedingungen

  • 14–5 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Gesamtmiete
  • 4–3 Tage vor Mietbeginn: 80 % der Gesamtmiete
  • Ab 2 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Gesamtmiete
  • Bei einer Stornierung im stornierungsfähigen Zeitraum wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Gesamtmietpreises einbehalten.

Verspätete Pflichterfüllung/Nichterfüllung

  • Überfällige HU (ab 1. Monat): 50,00 € + Sicherstellungskosten (nach Aufwand)
  • Überfällige behördliche Inspektionen/Wartungen: 200,00 €
  • Tagespauschale bei verspäteter Rückgabe: 250,00 €
  • Verspätete oder Nichtanzeige von Schadenfällen: 200,00 € + kausale Kosten Dritter (nach Aufwand)

Fehlteile (soweit bei Übernahme vorhanden)

  • Antennenstab: 40,00 €
  • Beckengurt: 30,00 €
  • e-Fahrzeuge Ladekabel: nach Aufwand
  • Fahrzeugpapiere, gesamt: 200,00 €
  • Fahrzeugtasche: 10,00 €
  • Fahrzeugteile, sonstige: nach Aufwand
  • Funkfernbedienung: 400,00 €
  • Handbuch: 20,00 €
  • Kennzeichenschilder: 300,00 €
  • Retraktorgurt: 60,00 €
  • Schlüssel und sonstige Entsperr-/Startvorrichtungen: nach Aufwand + Austausch der Schließanlage (soweit erforderlich)
  • Verbandtasche: 40,00 €
  • Versicherungskarte: 10,00 €
  • Warndreieck: 20,00 €
  • Warnweste: 10,00 €
  • Zubehörteile, sonstige: nach Aufwand

Schäden

  • Abnehmbare Anhängerkupplung: nach Aufwand
  • Austausch der Schließanlage: nach Aufwand
  • Fahrzeugteile, sonstige: nach Aufwand
  • Schlüssel und sonstige Entsperr-/Startvorrichtungen: nach Aufwand + Austausch der Schließanlage (soweit erforderlich)
  • Zubehörteile, sonstige: nach Aufwand

Be-/Entklebungspauschalen

  • Werbeausfall-Pauschale: 300,00 €
  • Entklebungspauschale bei Rückgabe in nicht-entklebtem Zustand: 1.500,00 €
  • Neubeklebung bei Rückgabe: nach Aufwand

Schadenfeststellungskosten

  • Standardpauschale: 50,00 €
  • Pauschale bei Beauftragung eines Sachverständigen: 180,00 €
  • Öffentliche Verwaltungskosten für Schadenfälle: nach Aufwand
  • Abschlepp- und Bergungskosten: nach Aufwand